Vorteile |
Nachteile |
Sonderausgabenabzug bis max. 20.000,-€ pro Jahr |
Eine Kündigung des Vertrages mit Auszahlung des Rückkaufswertes geht nicht. |
Die geförderten Beiträge sind in der Ansparphase vor der Pfändung geschützt. |
Bei einigen Versicherungen verfällt das eingezahlte Kapital bei Tod vor und nach Rentenbeginn. Bei einigen Versicherern kann durch eine Zusatzversicherung in Form einer Hinterbliebenen-Rente dieser Nachteil ausgeglichen werden. |
Bei längerer Arbeitslosigkeit wird das angesparte Guthaben bei der Anrechnung von Vermögen nicht berücksichtigt. |
Eine Übertragung von Sparguthaben auf andere Versicherer ist schlecht möglich, da maximal eine Beitragsfreistellung vorgenommen werden kann. |
Flexibilität, es kann mit kleinen Monatsbeiträgen begonnen werden. Diese können Sie dann mit jährlichen Einmalzahlungen ergänzen, je nach Ihrer aktuellen Finanzlage. Die Einmalzahlungen können Sie demnzufolge auch jederzeit aussetzen. |
Die späteren Rentenzahlungen werden in Abängigkeit vom Rentenbeginnjahr versteuert. Bis 2040 werden Rürup Renten nur teilweise versteuert. Im Jahr 2014 sind es 68%, dann pro Jahr um 2% steigend bis 2020. Um 1 % ab 2020 weiter steigend bis 2040. Siehe folgende Tabelle
Die Rürup Rente sollte daher dann gewählt werden, wenn in den Jahren vor Renteneintritt bei Gutverdienern ein hoher Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug realisiert werden kann. In der Rentenphase sind dann die Einkünfte meistens geringer, so dass sich der Steueranteil dadurch ebenfalls verringert. |
Besonders für Gutverdienende geeignet. |
Aus oben genannten Grunde lohnt sich die Rürup Rente nicht für Personen mit geringem oder keinem Einkommen. |
Noch Fragen? 035053 - 32688