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Berufsunfähigkeitsversicherung mit eingeschränkten Gesundheitsfragen.

Berufsunfähigkeits­­versicherung mit eingeschränkten Gesundheitsfragen.

Diese Berufsunfähigkeitsversicherung mit eingeschränkten Gesundheitsfragen ist eine mögliche Variante für Sie, wenn  Sie alle Fragen mit (Nein) beantworten können.

 

Die eingeschränkten Gesundheitsfragen lauten wie folgt:

 Folgende Fragen müssen Sie verneinen können.

 

1. Sind Sie derzeit voll oder teilweise arbeitsunfähig?

2. Waren Sie innerhalb der letzten 12 Monate vor Antragstellung:

  • aus gesundheitlichen Gründen länger als 2 Wochen zusammenhängend außerstande, ihre berufliche/schulische oder studentische Tätigkeit auszuüben oder

  • wegen ein und derselben Erkrankung mehr als 2 mal in Behandlung, Beratung oder Untersuchung?

 

3. Nehmen oder nahmen Sie innerhalb der letzten 12 Monate regelmäßig  (mehr als zweimal wöchentlich) Medikamente ein?

 

4. Waren Sie in den letzten 5 Jahren wegen Erkrankungen oder Beschwerden an mindestens einer der folgenden Körperpartien mehr als zweimal in Behandlung, Beratung oder Untersuchung: Wirbelsäule (hierzu zählen auch die Bandscheiben), Hüften, Kniegelenke?

 

5. Bestehen oder bestanden in den letzten 5 Jahren folgende Erkrankungen/Beschwerden oder erfolgte eine Behandlung, Beratung oder Untersuchung dazu:

  • psychische Erkrankung/Beschwerden (z.B. ADHS, Depression, Selbsttötungsversuch, Burn-out, Angststörung, chronisches Schmerzsyndrom)
  • Erkrankung des Immunsystems (z.B. Multiple Sklerose, Rheuma, HIV, Morbus Crohn, Colitis Ulcerosa)
  • Drogen oder Alkoholkonsum
  • Blut- oder Tumorerkrankungen (z.B. Krebs, Leukämie, Blutarmut)
  • Erkrankungen des Herzens (z.B. Herzinfarkt, Herzvergrößerung)
  • Diabetes Mellitus

 

6. Wurde eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE), eine Schwerbehinderung (GdB), eine Wehrdienstbeschädigung (WDB) oder eine Pflegebedürftigkeit anerkannt oder beantragt oder ist ein derartiger Antrag vorgesehen?

 

7. Bestehen für Sie bereits Versicherungen mit einer Berufsunfähigkeitsrente, sind solche beantragt oder wurden Anträge zurückgestellt oder abgelehnt?

 

Wichtige Anmerkung zu Frage 7:

Bei den meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen mit eingeschränkten Gesundheitsfragen wird nach Ablehnungen gefragt. Und wenn Sie einmal abgelehnt worden sind, stehen Sie für mind. 5 Jahre in der Sonderwagnisdatei der Versicherer. Folge davon ist, Sie bekommen in dieser Zeit auch im Rahmen von eingeschränkten Gesundheitsfragen keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr. In diesem Video erfahren Sie wie Sie dieses Risiko vermeiden können.

 

Voraussetzungen für die Berufsunfähig­keits­versicherung mit eingeschränkten Gesundheitsfragen.

  • Sie können in Rahmen dieser Berufsunfähigkeitsversicherung bis maximal 1.000,-€ monatliche Berufsunfähigkeitsrente abschließen.
  • Als Tarife stehen die selbständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) mit gleichbleibendem Beitrag und die Einsteiger-BU zur Auswahl.
  • Es können alle Berufe der Berufsgruppen 1+,1, 2, S versichert werden.
  • Es darf nur diese Berufsunfähigkeitsversicherung bestehen, kein weiterer Vertrag. Auch keine Antragstellung. 
  • Abschließbar für alle Bonuskunden im Alter von 15-35 Jahren und deren Ehe- bzw. Lebenspartner
  • Auch Kinder von Bonuskunden im Alter von 15-25 Jahren können diese Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
  • Für Kunden geeignet, die gefährliche Hobbys ausüben wie z.B. Tauchen. Es werden keine Fragen danach gestellt, auch nicht nach geplanten Außlandsaufenthalten. Bei den meisten Berufsunfähigkeitsversicherung wird nach Hobbys und Ausland gefragt, bei diesen Gesellschaften würden Sie dann Zuschläge bekommen oder Ablehnungen.

 

So funktioniert die Einsteiger-BU für junge Leute.

  • Mögliches Eintrittsalter ist von 15-30 Jahre.
  • Das Mindestendalter für Beitragszahlung und Versicherungsdauer ist 60 Jahre.
  • Versichert ist ein echter Berufsunfähigkeitsschutz auch für Schüler, Studenten und Azubis.
  • Sie brauchen einen späteren Berufswechsel nicht nachmelden.
  • Bei diesem Tarif haben Sie von Anfang an vollen Versicherungsschutz von z.B. 1.000,-€ mtl. BU-Rente, zahlen aber nur 50% des Beitrages.
  • Der Beitrag steigt dann über einen Zeitraum von 10 Jahren in kleinen Stufen bis zum danach konstanten Beitrag.

 

Diese Berufe können nicht versichert werden

  • Bundeswehr, Soldaten sowie Zeitsoldaten.
  • Tätigkeiten mit größerem Risiko bzw. körperlicher Tätigkeit.

  

Welche Nachversicherungs­garantien sind möglich?

Bei folgenden Anlässen können Sie die Berufsunfähigkeits­versicherung mit eingeschränkten Gesundheitsfragen Ihre Berufsunfähigkeitsrente erhöhen.

  • Einkommenserhöhung
  • Beim Erreichen der Volljährigkeit
  • Heirat
  • Geburt oder Adoption eines Kindes
  • Scheidung
  • Aufnahme einer selbständigen hauptberuflichen Tätigkeit

 

Je Ereignis können Sie bis 50% der bisher versicherten BU-Rente erhöhen, höchstens jedoch 6.000,-€ jährlich als Nachversicherung

 

Welche Dynamik ist möglich?
Sie können eine Beitragsdynamik von 5% in den Vertrag einschließen. Dadurch erhöht sich jedes Jahr ebenfalls die Berufsunfähigkeitsrente um 5%, so dass Sie im Laufe der Jahre eine wesentlich höhere Absicherung bekommen.
Durch diese beiden Optionen (Nachversicherungsgarantien und Dynamik) bekommen Sie dadurch die Möglichkeit auch wesentlich über die anfänglichen 1.000,-€ mtl. Berufsunfähigkeitsrente zu kommen. Denn in den meisten Fällen sind die 1.000,-€ als Absicherung kaum ausreichend.

 


Rufen Sie uns bei Fragen an, wir helfen Ihnen gerne.

 035053 - 32688

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