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Ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Ist eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll, wird inzwischen immer öfter von unseren Kunden nachgefragt, da die Kosten für Zahnersatz erheblich gestiegen sind. 

Die Krankenversicherung zahlt in heutiger Zeit deutlich weniger der Kosten vom Zahnarzt. Damit steigt für den Behandelten der Eigenanteil für Zahnersatz.

Deswegen haben viele Versicherungen darauf reagiert und ihre Tarife bei der Zahnzusatzversicherung deutlich verbessert.

 

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Für wen ist nun eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll?

Es gibt mehrere private Versicherungen, die eine gute Zahnzusatzversicherung anbieten. Die besten Tarife können Sie auswählen, wenn noch möglichst viele gesunde Zähne vorhanden sind und Ihnen Ihr Zahnarzt noch keine Behandlungen aktenkundig empfohlen hat.

Denn sobald Ihr Zahnarzt eine Zahnbehandlung oder Zahnersatz empfiehlt und dies auch in seiner Behandlungsakte vermerkt hat, gibt es folgendes Problem:

Im Antrag vieler Versicherungen wird genau danach gefragt, ob Sie aktuell Behandlungen haben oder ob Behandlungen empfohlen sind.

Wenn Sie diese Frage mit “Ja” beantworten müssen, nehmen einige Versicherungen Ihren Antrag nicht an, andere Versicherungen schließen Leistungen für die aktuelle Behandlung aus.

Dadurch können Sie teilweise sehr gute Tarife (Preis-Leistung) im Moment nicht bekommen.

Daher ist es der beste Zeitpunkt eine Zahnzusatzversicherung zu beantragen, wenn alles noch in Ordnung ist und Ihr Zahnarzt Ihnen keine Behandlung oder Zahnersatz angeraten hat.

Bei diesen guten Tarifen haben Sie dann meist eine Wartezeit von ca. 3-8 Monaten, danach können Sie je nach Tarif Leistungen in Anspruch nehmen. Die Zahnzusatzversicherung übernimmt dann wesentliche Kosten Ihres Eigenanteiles.

 

 

Gibt es auch sinnvolle Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit?

Ja, auch wenn bereits Behandlungen laufen oder empfohlen sind, gibt es noch Tarife für Sie. Es gibt verschiedene Versicherer für Zahnzusatzversicherungen, welche auf eine Wartezeit nach Antragstellung verzichten.

Die Wartezeit entfällt, wenn die Ursache für eine erforderliche Zahnbehandlung oder Zahnersatz ein Unfall ist. In diesem Falle bekommen Sie auch schon im ersten Jahr die vereinbarten Leistungen.

 

 

Hauptunterschied bei Zahnzusatzversicherungen ohne Wartezeit

Wenn Sie einen Tarif mit einer Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit beantragen, so haben Sie bei den meisten Gesellschaften in den ersten Jahren eine Summenbegrenzung. Die Leistungen jeder Zahnzusatzversicherung ist damit auf eine bestimmte Höhe pro Jahr begrenzt.

Zum Vergleich *>

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Tipp für sinnvolle Zahnzusatzversicherungen für Kinder:

Immer öfter werden bei Kindern Zahnspangen verschrieben oder Kieferregulierungen durchgeführt. Ihr Eigenanteil der Kosten vom Zahnarzt beläuft sich dabei ganz schnell auf ca. 1.500,-€.

Auch diese Kosten können Sie mit einer Zahnzusatzversicherung auffangen, wenn Sie rechtzeitig vor der Empfehlung des Zahnarztes die Zahnzusatzversicherung beantragen.