Gesundheitsfragen Berufsunfähigkeitsversicherung, diese Fehler sollten Sie vermeiden!

 Die 4 größten Fehler bei Gesundheitsfragen Berufsunfähigkeitsversicherung! 

  • Sie waren z.B. im Zeitraum von 6-10 Jahren zurückliegend in stationärer Behandlung in einem Krankenhaus und wählen einen Versicherer, welcher 10 Jahre zurück im stationären Bereich abfragt.
  • Sie geben Bagatellerkrankungen nicht an, da Sie diese für unwesentlich halten.
  • Sie stellen einen Antrag mit angegebenen Vorerkrankungen bei 1 Gesellschaft.
  • Sie vergleichen nicht die unterschiedlichen Berufsgruppeneinstufungen der Gesellschaften.

Sie fragen sich jetzt vermutlich, wie kann einer der o.g. Fehler für mich denn so schwerwiegend sein?

 
 Folgendes kann passieren durch die Gesundheitsfragen:

Wenn Sie beim falschen Versicherer gelandet sind, welcher z.B. bei stationären Behandlungen 10 Jahre zurück fragt, dann ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass dieser Ihnen eine Ausschlussklausel für die betroffenen Körperbereiche in den Vertrag integriert.

  • Beispiel: Sie hatten vor 6 Jahren eine recht einfache unkomplizierte Operation am Knie. Diese müssen Sie mit angeben. Das hat zur Folge, dass Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Ausschlussklausel für dieses Kniegelenk bekommen. Falls Sie zukünftig durch dieses Knie berufsunfähig werden sollten, bekommen Sie keine Leistungen

 
 Die bessere Variante:

Sie stellen bei einem Versicherer einen Antrag, der nur 5 Jahre bei stationären Behandlungen zurück fragt. Denn so haben Sie vollen Versicherungsschutz und keine Ausschlussklausel in diesem Falle bei den Gesundheitsfragen Berufsunfähigkeitsversicherung.

 

Der Hauptfehler bei der Antragstellung einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

Der richtige Umgang mit den Gesundheitsfragen bei der Antragstellung einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist entscheidend, um eine gute Versicherung zu finden.

In diesem Video erfahren Sie, wie Sie mögliche Fehler bei der Antragstellung vermeiden. Besonders dann, wenn Vorerkrankungen vorhanden sind.

 

Bagatellerkrankungen bei den Gesundheitsfragen:

Auch diese sollten Sie angeben, wenn Sie in ärztlicher Behandlung waren. Denn in der Krankenakte des Arztes sind diese vermerkt und ebenfalls bei den Krankenversicherungen. Bei einer evt. späteren Berufsunfähigkeit fordern die Versicherer von Ihrem Arzt sowie auch von Ihrer Krankenversicherung genau diese Informationen an. Wenn dann dabei heraus kommt, dass Sie etwas verschwiegen haben, kann dies zur Leistungsverweigerung kommen. Daher immer gewissenhaft sein bei den Gesundheitsfragen Berufsunfähigkeitsversicherung.


Die Berufsunfähigkeitsversicherung bei nur einer Gesellschaft beantragen.

Gerade wenn Vorerkrankungen oder ein vielfältiges Berufsbild vorhanden ist, sollten Sie nie bei nur einer Gesellschaft eine Voranfrage mit Gesundheitsfragen Berufsunfähigkeitsversicherung stellen. Denn die Gesellschaften reagieren unterschiedlich, gerade bei Auschlußklauseln und evt. Risikozuschlägen. So kann es passieren, das Gesellschaft A eine Ausschlußklausel verlangt, aber bei Gesellschaft B könnten Sie den Vertrag ohne Klauseln bekommen.

Äußerst nachteilig für Sie ist es wenn sie eine Ablehnung durch einen Antrag bekommen oder eine Klausel, da Sie damit gleichzeitig in die Sonderwagnisdatei der Versicherer eingetragen werden. Diese Datei ist für alle Versicherungen einsehbar und verhindert evt. mögliche Alternativen für Ihre Absicherung.

Berufsgruppeneinstufungen:

Genauso verhält es sich mit der Einstufung in Berufsgruppen, mittlerweile haben die Gesellschaften wesentlich mehr Einstufungsvarianten für Berufe als noch vor 5 - 10 Jahren.

Beispiel: Gesellschaft A stuft Sie in Berufsgruppe 3 ein mit einem Monatsbeitrag von 65,-€. Gesellschaft B stuft Sie in Berufsgruppe 2 ein mit einem Monatsbeitrag von 42,-€. Beide Gesellschaften haben identische Leistungen.

Wenn gesundheitlich bei Ihnen alles in Ordnung ist bei den Gesundheitsfragen Berufsunfähigkeitsversicherung und in den letzten 5 - 10 Jahren keinerlei Behandlungen durch Ärzte o.ä. stattgefunden haben sowie auch keine stationären Aufenthalte in einer Krankenanstalt, dann können Sie mit ruhigem Gewissen alle Fragen mit  [Nein] beantworten. Denn meist wird bei den Gesundheitsfragen Berufsunfähigkeitsversicherung danach gefragt, ob Sie in Behandlung gewesen sind oder ganz gezielt nach bestimmten Krankheiten.

Falls jedoch Vorerkrankungen vorhanden sind, dann gibt es auch noch Berufsunfähigkeitsversicherungen ohne Gesundheitsfragen als Alternative, bzw. Erwerbsunfähigkeitsversicherungen ohne Gesundheitsfragen.
 


Fazit zu den Gesundheitsfragen:

Nicht nur bei einer Gesellschaft einen Antrag stellen, sondern bei Vorerkrankungen der letzten 5-10 Jahre eine anonyme Voranfrage mit Hilfe eines Experten für Berufsunfähigkeitsversicherung bei mehreren Gesellschaften stellen. Bei dieser Vorgehensweise machen Sie nichts falsch bei den Gesundheitsfragen Berufsunfähigkeitsversicherung.

 

Kontaktieren Sie uns und wir begleiten Sie bei der Antragstellung. Vor allem bei den Gesundheitsfragen achten wir in Ihrem Interesse darauf, dass keine Fehler passieren, die Ihnen später teuer zu stehen kommen könnten.
 

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